Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ausgangslage

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des zwischen der LESOL GmbH und Ihrem Kunden vereinbarten Vertrags.

1.2 Die LESOL GmbH verpflichtet sich allgemein zur Sorgfalt und zur Erbringung ihrer Leistungen und Lieferungen in ausgezeichneter Qualität. Ebenso wird die sorgfältige Auswahl von Lieferanten, Zulieferern und sonstigen Partnern garantiert.

2. Geltungsbereich

2.1. Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche vertraglichen Leistungen und Lieferungen von LESOL GmbH in der Schweiz. Abweichungen davon sind für den Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Allfällige AGB des Kunden gelten für die Rechtsbeziehungen mit LESOL GmbH nicht. LESOL GmbH schliesst demnach die Einbeziehung allfälliger AGB des Kunden in den Vertrag – sofern im Einzelfall nicht schriftlich anders geregelt – aus.

2.2. Die in diesen AGB genannten Leistungen und Lieferungen beziehen sich auf das/den in der Verfügungsmacht des Kunden stehende Gebäude/Gebäudeteil.

2.3 Es gelten die SIA Norm 118:2013 soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

3. Leistungsumfang / Änderungen

3.1. Die Offerten von LESOL GmbH beruhen auf den Angaben des Kunden und haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Nachgewiesene Preissteigerungen durch die Lieferanten von LESOL GmbH bleiben in jedem Fall ausdrücklich vorbehalten und werden an den Kunden weiterberechnet.

3.2. Die Annahme der Offerte durch den Kunden ist erfolgt, wenn er die Auftragsbestätigung unterzeichnet und an LESOL GmbH retourniert hat. Sofern der Kunde später eine Änderung der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bestimmungen wünscht, ist LESOL GmbH nicht mehr an die ursprüngliche Offerte gebunden und es wird eine neue Offerte von ihr erstellt.

3.3. Pläne und Detailzeichnungen bleiben während der Offertphase geistiges Eigentum der LESOL GmbH , sie dürfen weder kopiert noch an Dritte – schriftlich oder mündlich – weitergegeben werden.

3.4 Die Offerte und die daraus resultierende Auftragsbestätigung beinhalten ausschliesslich die aufgeführten Leistungen. Die Annahme der Offerte durch den Kunden ist erfolgt, wenn er die Auftragsbestätigung unterzeichnet der LESOL GmbH retourniert hat.

3.5. Umfang und Ausführung der Leistungen und Lieferungen von LESOL GmbH sind der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen.

3.6. LESOL GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen und Lieferungen innert der in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Termine zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistungen und Lieferungen zu den vereinbarten Terminen abzunehmen und zu bezahlen.

3.7. Die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Termine verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn die Verzögerung durch nicht von LESOL GmbH zu vertretende Umstände eintritt (höhere Gewalt). Als solche gelten Naturereignisse, Schnee, Sturm, Krieg, Epidemien, Unfälle, Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung u. Ä. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend.

3.8. Sofern der Kunde die Leistungen und Lieferungen der LESOL GmbH nicht termingerecht annimmt, so ist die LESOL GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen dem Kunden schriftlich eine Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Ersatz der gemachten Aufwendungen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Soweit die LESOL GmbH Lieferungen erbringt, hat sind zudem das Recht, die entsprechenden Materialien in einem Lagerhaus auf Kosten des Kunden unterzubringen.

3.9. Die Offerte wird auf Basis einer standardisierten Grobanalyse des Gebäudes von aussen erstellt. Sollte die Leistung von LESOL GmbH erschwert oder verunmöglicht werden, aus Gründen die bei der standardisierten Grobanalyse nicht erkennbar waren, so ist LESOL GmbH berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden eine neue, revidierte Offerte zuzustellen. Der Kunde kann wählen, ob er die revidierte Offerte annehmen oder keinen neuen Vertrag eingehen möchte.

4. Montage

4.1 Der Kunde informiert die LESOL GmbH über die Leitungsführung von Elektro-, Sanitär-, Abwasserleitungen, usw. im Mauerwerk.

4.2 Blitzschutz/Überspannungsschutz/Potentialausgleich
Eine Solarstromanlage erfordert nicht automatisch einen Blitzschutz und gefährdet das Gebäude nicht zusätzlich. Bei einer bestehenden Blitzschutzanlage wird der neue Anlagenteil integriert. Die gesamte Blitzschutzanlage wird nicht automatisch erneuert. Ist im Gebäude kein Blitzschutz vorhanden, wird die Anlage gemäss Vorschriften in den Potentialausgleich integriert. Der von der Wechselrichternorm geforderte minimale Geräteschutz ist im Angebot enthalten.

4.3 Sicherheit:
Für Unterhaltsarbeiten ist ein sicherer Dachzugang erforderlich. Die Zugänge müssen mit Kollektivschutz, Rückhaltevorrichtungen, Anschlagvorrichtungen oder Einzelanschlagpunkten gesichert werden (BauAV Art. 3 und SIA 271, SIA 232). Die angebotenen Sicherheitseinrichtungen sind nur für Arbeiten an der PV-Anlage berechnet und erstellt.

4.4 Bei Mitarbeit des Kunden oder seiner Hilfspersonen wird ein verrechenbarer Betrag pro Stunde vereinbart. Voraussetzung für die Mitarbeit ist die Fähigkeit, Arbeiten auf Anleitung fachgerecht und zuverlässig auszuführen.

4.5 Die Mitarbeit begründet kein arbeitsrechtliches Verhältnis. Sämtliche Mitwirken (Kund/Hilfspersonen) müssen sich als SUVA versichert ausweisen und die der Lage sein, Arbeiten auch auf Dächern mit der nötigen Vorsicht und Sorgfalt auszuführen. Die LESOL GmbH lehnt jede Haftung bei Unfällen ausdrücklich ab. Die Mitarbeit erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Sämtliche Bestandteile der Anlagen bleiben Eigentum der LESOL GmbH bis zur vollständigen Bezahlung. Demgegenüber entfällt die Leistung einer Bankgarantie durch den Besteller oder einer Eigentumsübergangserklärung. LESOL GmbH wird unwiderruflich dazu ermächtigt, durch den Kunden den entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister anzumelden.

5.2 Für die Leistungen und Lieferungen von LESOL GmbH gelten verbindlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer trägt der Kunde.

5.3. Ohne spezielle schriftliche Vereinbarungen gelten die folgenden Zahlungsbedingungen: 60 % Vorkasse für Material (Anteil gemäss Auftragsbestätigung, ohne Rabatt), 30 Tage netto nach Auftragserteilung, Schlussrechnung 30 Tage netto nach technischer Inbetriebnahme (erste Energieproduktion der Anlage) oder Abnahme des Werkes (gemäss Auftragsbestätigung). Verhindert eine bauseitige Leistung (z. B. Elektroarbeiten) das Einschalten der fertig realisierten Anlage, so wird die Schlussrechnung trotzdem zur Zahlung fällig.

5.4. LESOL GmbH beginnt mit den Lieferungen und der Montage erst, wenn die Vorkasse für Material gemäss Ziffer 5.2 durch den Kunden geleistet wurde.

5.5. Bei verspäteter Zahlung ist ein Verzugszins von 5 % seit Zahlungstermin zu bezahlen.

6. Anfordern von Förderbeiträgen und Bewilligungen

6.1. Sofern das Anfordern von Förderbeiträgen (z. B. kantonale und kommunale Förderbeiträge) als Bestandteil der Leistungen von LESOL GmbH vereinbart wird, tritt LESOL GmbH als bevollmächtigte Vertreterin des Kunden gegenüber Behörden auf.

6.2. LESOL GmbH übernimmt keine Garantie für die Erteilung und Genehmigung von Förderbeiträgen oder Bewilligungen. Sie kann für Mindererträge aus den Vergütungen nicht belangt werden.

6.3. Des Weiteren übernimmt LESOL GmbH keine Garantie für die Einhaltung behördlicher Fristen. Die Terminüberwachung ist Sache des Kunden und steht in dessen alleiniger Verantwortung.

6.4. Der Kunde kann keinen Schadenersatz gegenüber der LESOL GmbH fordern, falls es zu Terminverschiebungen kommt (höhere Gewalt Ziff. 3.7 oder behördlicher Frist Ziff. 5.5), und somit die Fördergelder (Bund, Pronovo, KEV/EIV), Kanton, Gemeinde, usw.) gesenkt oder verweigert werden.

7. Garantien

Allgemeine Bestimmungen:

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware/das erstellte Werk innert 14 Tagen nach Ablieferung an dem vereinbarten Ort zu prüfen. Liegen offensichtliche Mängel vor oder wurde offensichtlich eine andere als die bestellte Ware geliefert, so hat der Kunde dies LESOL GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innert 14 Tagen seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als angenommen. Nicht offensichtliche Mängel sind LESOL GmbH unverzüglich nach deren Entdecken schriftlich anzuzeigen.

7.2. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ästhetische Vorgaben oder Wünsche, welche von ihm verlangt werden, auch tatsächlich umgesetzt werden können. Insbesondere können baurechtliche Vorgaben oder Gründe, die beim Hersteller oder Lieferanten liegen, dazu führen, dass kein Anspruch auf die Einhaltung ästhetischer Vorgaben besteht.

7.3. Sofern durch den Kunden eigenhändig oder mittels Beizug Dritter Änderungs-, Montage-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden, entfällt die Gewährleistung von LESOL GmbH an den betroffenen Teilen vollumfänglich.

7.4. LESOL GmbH übernimmt keine Verantwortung für Kostenfolgen wie Steueranpassungen, Eigenmietwertveränderung oder Gebühren, die nicht explizit im Lieferumfang enthalten sind (z. B. Kanalisations- oder Wassergebühren).

Gewährleistung bei verkaufter Ware (reine Kaufverträge):

7.5. Tritt die LESOL GmbH lediglich als Verkäuferin auf (z. B. bei Einbau der Ware durch Dritte oder bei Einbau durch den Kunden selbst oder bei Ware, die nicht eingebaut wird), so verjährt die Garantie nach 2 Jahren. Einzelne Komponenten haben spezielle Garantiebestimmungen, welche auf den Produktinformationsblättern aufgelistet sind. Bei nicht sachgemässer Montage durch den Kunden oder Drittpersonen entfällt die Garantie vollumfänglich. Nutzen und Gefahr gehen ab Versanddatum der Ware vom Produzenten/Hersteller an den Kunden oder von der LESOL GmbH auf den Kunden über.

7.6. LESOL GmbH behält sich im Mangelfall das Recht vor, zu entscheiden, ob Wandelung, Minderung oder Ersatzvornahme und im Weiteren Nachbesserung (Gewährleistung) erfolgt.

Gewährleistung bei Werkverträgen:

7.7. Schliesst LESOL GmbH mit dem Kunden einen Werkvertrag ab, verjähren die Ansprüche des Kunden auf Mängelgewährleistung für eingebaute Komponenten (wie z. B. Wechselrichter, Solarmodule, Unterkonstruktionen, Batteriespeicher, Kabelkanäle, Kabel, Stecker, Überspannungskomponenten, Sicherungselemente) mit Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag der technischen Inbetriebnahme (oder der Abnahme) der Anlage oder des Anlagenteils.

7.8. Sind lediglich eingebaute Komponenten mangelhaft (Produktemangel, Ziff. 7.7), war die Montage hingegen mangelfrei, so liefert LESOL GmbH nur diese Komponente kostenlos an den Kunden. Die mit dem Ersatz der mangelhaften Komponenten zusammenhängenden Mangelsuch-, Montage-, Anfahrts- und Rückfahrtkosten müssen hingegen vom Kunden an LESOL GmbH (gemäss dem im Zeitpunkt der Gewährleistung geltendem Regiestundenblatt LESOL GmbH) bezahlt werden.

7.9. LESOL GmbH behält sich das Recht vor, im Gewährleistungsfall zu entscheiden, ob Wandelung, Minderung, Ersatzvornahme oder Nachbesserung erfolgt.

Besondere Bestimmungen bei Batteriespeichersystemen

7.10 Es gelten bei Batteriespeichersystemen, zusätzlich zu den AGB von LESOL GmbH, die jeweiligen AGB des Batteriespeichersystemherstellers bzw. - lieferanten. Diese werden dem Kunden als Anhang zu den AGB von LESOL GmbH zur Verfügung gestellt. Jegliche weitergehende Gewährleistung ist wegbedungen.

8. Abtretung von Produkt- und Leistungsgewährleistungsrechten von Herstellern an Kunden

8.1. Für die zugekauften Komponenten wie z. B. Wechselrichter, Batteriespeichersysteme, Unterkonstruktionssysteme, Solarmodule leistet LESOL GmbH nur insoweit Gewähr, als Lieferanten tatsächlich Garantieleistungen erbringen. Lehnen die Lieferanten z. B. eine Garantieleistung ab oder können sie diese nicht mehr erbringen, fällt die Garantie weg. LESOL GmbH überträgt die Gewährleistungsrechte des Herstellers der zugekauften Komponenten direkt auf den Kunden. Der Kunde stimmt dieser Übertragung zu und er wird die Gewährleistungsrechte selbst und direkt gegenüber dem Hersteller geltend machen.

9. Ertragsberechnung

9.1. Die Ertragsberechnung sowie die daraus resultierende Wirtschaftlichkeitsrechnung ist lediglich ein Referenzwert.

9.2. Als Referenzwert dient das Ertragsberechnungstool SmartDesign 2.0 von Huawei.

9.3. Weitergehende Ertragsverluste sind wetterbedingt und u.a. auf die Degradation der Module, Kabel, Verschattungsobjekte und grobe Verschmutzung zurückzuführen.

10. Nutzen und Gefahr

10.1. Nutzen und Gefahr gehen – wenn nicht schriftlich anders vereinbart und unter Vorbehalt von Ziff. 7.5 – mit der technischen Inbetriebnahme (erste Energieproduktion) oder der Abnahme am Domizil des Kunden auf diesen über.

11. Informationspflicht

11.1. LESOL GmbH und der Kunde verpflichten sich gemeinsam, sich gegenseitig rechtzeitig auf besondere örtliche oder bauliche Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Bestimmungen aufmerksam zu machen, die in irgendeiner Art und Weise für die Installation und den Gebrauch der Lieferungen von LESOL GmbH von Bedeutung sein könnten. Weiter informieren sich die Parteien gegenseitig umgehend über Hindernisse, die die Erfüllung des geschlossenen Vertrages in Frage stellen oder zu unzweckmässigen oder unerwünschten Ergebnissen führen könnten.

12. Haftung

12.1. LESOL GmbH steht gegenüber dem Kunden für sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen ein. LESOL GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere Forderungen aus mittelbare und indirekten Schäden, Folgeschäden, unvorhersehbare Schäden und reine Vermögensschäden (z.B. Umsatzausfälle, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, usw.) sind ausgeschlossen.

13. Verwendungszwecke erstellter Unterlagen

13.1 Alle von der LESOL GmbH erstellten Unterlagen, einschliesslich Bilder und Videos, die während der Planung und Installation sowie vom fertiggestellten Werk angefertigt werden, sind geistiges Eigentum der LESOL GmbH. Diese Materialien dürfen zu Marketing-, Akquisitions- und Verkaufszwecken verwendet werden. Insbesondere behält sich die LESOL GmbH das Recht vor, diese in gedruckter Form oder auf der Unternehmenswebsite zu veröffentlichen.

14. Rechtsgrundlage und Gerichtsstand

14.1. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des «Wiener Kaufrechts» (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) sowie die Kollisionsnormen des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht (IPRG; SR 291) sind ausdrücklich wegbedungen.

14.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der LESOL GmbH.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Bei Personengesellschaften als Kunden haften die Gesellschafter der LESOL GmbH gegenüber als Solidarschuldner.

15.2. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von LESOL GmbH auf Dritte übertragen werden.

15.3. Zusammen mit dem Vertrag/Werkvertrag enthalten diese AGB den gesamten Vertragswillen der Vertragschliessenden. Vertrag/Werkvertrag und AGB ersetzen alle diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Abreden zwischen den Parteien. Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die Parteien. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

15.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht vollstreckbar sein, so fällt sie nur im Ausmass ihrer Ungültigkeit oder Nichtvollstreckbarkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige und vollstreckbare Bestimmung zu ersetzen, die eine gutgläubige Partei als ausreichenden wirtschaftlichen. Ersatz für die ungültige und/oder nicht vollstreckbare Bestimmung ansehen würde. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben unter allen Umständen bindend in Kraft. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.

15.5. LESOL GmbH behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

15.6. Die vorliegende AGB der LESOL GmbH sind integrierender Bestandteil sämtlicher Offerten, Angebote, schriftlicher und mündlicher Auftrags-, sowie Email-Bestätigungen.

Stand: 11.10.2024